PROGAST Vertrieb von "Pizza&Baguette" Produkten in ganz Deutschland
PROGAST  Vertrieb von "Pizza&Baguette" Produkten in ganz Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich/ Gültigkeit: Für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, auch solche für zukünftige Geschäfte, gelten
ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit nicht die Vertragspartner schriftlich Abweichendes vereinbart haben.
Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden
und ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler, verpflichten den Verkäufer nicht. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und nur
verbindlich, wenn sie als solche bezeichnet werden. Diese Bedingungen gelten ab 15.09.2024 und setzen alle bisherigen Fassungen außer Kraft.
§ 2 Vertragsabschluss: Unsere Angebote sind hinsichtlich Lieferung, Lieferzeit und Preis freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind. Für Bestellungen steht Kunden der ProGast-Shop zur Verfügung. Bei Bestellungen per Telefon oder anderen Nachrichtendiensten können
wir Übertragungsfehler nicht ausschließen. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware. Wird oder kann
die Ware bei Lieferung vom Besteller/Auftraggeber, aus Gründen, die ProGast nicht zu vertreten hat, nicht angenommen werden oder ist eine Zweitzustellung
erforderlich, haftet der Besteller /Auftraggeber für die Liefer-/ Zustellkosten; bei Direktlieferung durch ProGast in Höhe von pauschal 30,- € und bei Zustellung
über eine Spedition in vollem Umfang. Wird der Auftrag durch den Besteller/Auftraggeber storniert, so steht ProGast das Recht zu, den angefallenen Aufwand und
entstandene Kosten dem Besteller/ Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Mit der Bestellung stimmt der Rechnungsempfänger zu, bis zum Ablauf der
gesetzlichen Übergangsfristen für die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen bei B2B Geschäften, Rechnungen auch in anderen Formaten
zu empfangen ( z.B , als PDF per Email).

§ 3 Lieferung: Die Warenlieferung beinhaltet den Transportweg bis zur Abladung bzw. Übergabe der Ware ebenerdig an der Zustelladresse oder im
Eingangsbereich des Bestimmungsortes. Bei erschwerten Lieferbedingungen ( wie z.B. Abladung in nicht ebenerdige Bereiche oder lange fussläufige
Transportwege bedingen einen höheren Mindestbestellwert oder eine Zustellgebühr lt. der jeweils aktuell gültigen Preisliste. Darüber hinaus reichende
Servicearbeiten wie Wareneinlagerungen sind ausdrücklich von unseren Leistungen ausgeschlossen. Sollten diese von unseren Mitarbeitern in Ausnahmefälle
vorgenommen werden, ist jegliche Haftung seitens der ProGast GmbH ausgeschlossen. Handelsübliche Änderungen der Lieferware bleiben vorbehalten, sofern sie
deren Gebrauchsfähigkeit nicht einschränken und den Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigen. Die Ware ist vom Käufer bei Annahme der Lieferung auf
Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich in Euro netto und exklusive Mehrwertsteuer ab Lager oder Werk und beinhalten keine
Kosten für Transport. Die Mehrwertsteuer wird stets gesondert ausgewiesen. Die Verbrauchsgüter werden im Rahmen der turnusmäßigen Lieferzyklen im DirektLiefergebiet ab einem Mindestnettowarenwert lt. der gültiger Preisliste frei Haus geliefert. Für Gerätelieferungen - / abholung berechnen wir eine Fracht-und
Servicepauschale. Zahlungen erfolgen bar bei Lieferung oder mittels Sepa-Lastschriftmandat und sind innerhalb 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Angebotene Zahlung in Form von Scheck oder Wechsel können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Überschreitung der vereinbarten
Zahlungstermine berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. zu berechnen. Bei Rücklastschriften werden anfallende Bankretourgebühren in Höhe von 15,-€
und Mahnkosten berechnet.
§ 5 Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche für Lebensmittel setzen folgende Punkte voraus 1)Sachgemäße Lagerung, 2)Verwendung von entsprechenden
technischen Hilfsmitteln bei der Zubereitung, 3)ordnungsgemäße Reinigung und Wartung von Geräten zur Zubereitung, 4)Das MHD darf nicht überschritten sein,
5) unverzüglich Information mit Herstellungsdatum und Lieferdatum des beanstandeten Produktes. Sollte die Beanstandung gerechtfertigt sein, wird die Ware
gegen einwandfreie Ware ausgetauscht. Andere weitergehende Ansprüche (wie Ersatz von mittelbaren Schäden oder reinen Vermögensschäden) sind
ausgeschlossen. Kleine, in der Natur der Produkte liegenden Qualitätsschwankungen berechtigen den Kunden nicht zu Annahmeverweigerungen oder zu
Schadenersatzforderungen. Für durch unsachgemäße Lagerung hervorgerufene Mängel wie Bruchware oder angetaute Ware wird keine Gewährleistung
übernommen. Die Ware ist bei Lieferung vom Käufer auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen und Fehlmengen sowie Bruchware auf dem Lieferschein, getrennt
nach Produkt quittieren zu lassen. Nachträgliche Beanstandungen von Fehlmengen oder Bruchware sind ausgeschlossen. Rücksendungen werden nur
angenommen, wenn vorher über die Rücknahme eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 6 Leih- und Mietgeräte: Die Überlassung von Leihgeräten seitens der ProGast GmbH ist freibleibend und nur für die Verwendung der von ProGast GmbH
bezogenen Produkten erlaubt. Die ProGast GmbH ist berechtigt, Leihgeräte jederzeit zurückzufordern. Der Kunde/Übernehmer hat die ihm überlassenen Geräte
unter größtmöglicher Schonung der Substanz zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere auch die regelmäßige
ordnungsgemäße Reinigung, zu beachten. Notwendige Reparaturen an den Mietgeräten werden bei Verschleißteilen dem Kunden nach Aufwand in Rechnung
gestellt. Reparaturarbeiten durch Dritte dürfen nur nach Absprache mit uns durchgeführt werden. Der Kunde verpflichtet sich, der ProGast GmbH jeden
Standortwechsel des Leih-/Mietgegenstandes mitzuteilen und die Gegenstände nicht ohne Einwilligung von dem vereinbarten Standort zu entfernen. Mieten
werden jährlich zu Beginn des Jahres berechnet. Bei Verlust eines Geräts ist die ProGast GmbH berechtigt, das Leihgerät mit 650,- € in Rechnung zu stellen. Bei
Auslieferung wird pro Gerät eine Reinigungspausschale erhoben, die bei Rückgabe gereinigter Geräte abzgl. einer Servicepauschale erstattet wird. Die
Rückstellung der Leihgeräte obliegt dem Übernehmer. Bei Abholung durch die ProGast GmbH wird pro Gerät eine Rückholpauschale berechnet. Mieten und
Pauschalen werden lt. der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
§ 7 Haftung: Der Mieter/Käufer verpflichtet sich, ihm ausgehändigte Gebrauchsanweisungen bzw. Bedienungsanleitungen genau zu befolgen bzw. befolgen zu
lassen, Warnhinweise zu beachten und den Miet- bzw. Kaufgegenstand nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Im Falle der Wiederveräußerung hat der
gewerbliche Wiederverkäufer diese Pflichten auch seinem Käufer gegenüber zu überbinden. Ihm ist es außerdem ausdrücklich untersagt, dem Kaufgegenstand
über die schriftlich zugesagten Produkteigenschaften hinaus zusätzliche Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und dgl. zuzusagen, die eine Haftung
unserseits im Sinne des Produkthaftungsgesetzes auslösen könnten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen .
Für mündliche Aussagen von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, insbesondere technischer Natur, besteht eine Haftung nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurden. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen
Bestimmungen abgeleitet werden können, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Haftungen
resultierend aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Ersatz von mittelbaren Schäden und entgangenem Gewinn.
Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Eintritt des Schadensereignisses.
§ 8 Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen unser alleiniges uneingeschränktes
Eigentum. Wenn dieser Eigentumsvorbehalt durch Weiterverkauf an Dritte oder durch Einbau in Gebäuden erlöschen sollte, so tritt der Käufer bzw. Besteller mit
der Auftragserteilung alle aus dieser Weiterveräußerung oder den Einbau gegenüber Dritten entstehenden Forderungen an uns ab. Die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig. Zugriffe Dritter (wie z.B. Pfändung) hat der Käufer
unverzüglich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns zieht, sofern eine anders lautende Erklärung nicht angegeben wurde, nicht
den Vertragsrücktritt nach sich. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu dulden, die uns zur Geltendmachung des Eigentums tunlich erscheinen,
insbesondere den Zutritt zu seinen Liegenschaften und Gebäuden.
§ 9 Datenschutz: Wir befolgen die gesetzlichen Bestimmung zum Datenschutz und speichern Ihre Daten insbesondere zur Abwicklung Ihrer Bestellungen.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragsabsprachen, Teilunwirksamkeit:
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag ist der Versandort bzw. unser jeweils aktuelle Firmensitz. Auf dieses Vertragsverhältnis ist das
materielle deutsche Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich jeweils zuständige Gericht in Traunstein. Wir sind berechtigt, den Besteller
auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
§ 11 Verbindlichkeit des Vertrages: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Verkaufsbedingungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragspartner, die unwirksame Bestimmung durch
eine zulässige Regelung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Bei Vorliegen einer
Regelungslücke verpflichten sich die Vertragspartner, diese unter Berücksichtigung der Grundabsichten dieses Vertrages sachgerecht auszufüllen.

ProGast GmbH, Fraunhoferstr.4, 83059 Kolbermoor Stand:                   15.09.2024
HRB Traunstein 8606

 

 

 

 

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